Juristen fordern Therapie statt Wegsperren

Unionspolitiker machen Front gegen FDP-Pläne zur Reform der Sicherungsverwahrung / Kritische Anwälte stellen sie generell in Frage

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die schwarz-gelbe Koalition streitet über die geplante Reform zur Sicherungsverwahrung. Die Union will fast alles so lassen wie bisher, die FDP etwas mehr ändern. Grundsätzliche Alternativen verhandeln beide nicht.

Wer die Diskussion zwischen Unionspolitikern und Justizministerin verfolgt, bekommt den Eindruck, die Sicherheit der Bevölkerung stehe und falle mit dem Fortbestand der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Diese 2004 eingeführte Regelung erlaubt es, Schwerkriminelle nach verbüßter Strafe auch dann im Gefängnis festzuhalten, wenn ursprünglich gar keine Verwahrung angeordnet wurde. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will diese Möglichkeit weitgehend abschaffen, die Rechts- und Justizpolitiker ihres Koalitionspartners halten daran fest.

Die Reform der Sicherungsverwahrung ist im Koalitionsvertrag vereinbart. Sie wurde dringlicher, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Dezember festgestellt hatte, dass Sicherungsverwahrung nicht rückwirkend verlängert werden dürfe. Das Justizministerium versucht nun in seiner vom Kabinett beschlossenen Vorlage, diesem Urteil gerecht zu werden.

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