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Vergangenheit: Mietwagen

Autokauf

Beim Autohändler hatte eine Kundin für rund 19 000 Euro einen Gebrauchtwagen gekauft. Was sie nicht wusste: Das Auto war ein Jahreswagen aus dem »Master Lease Pool« des Herstellers. Im Nachhinein erklärte die Käuferin das zum Sachmangel, der einen Rücktritt vom Vertrag rechtfertige. Ein Mangel läge nur dann vor, so das Landgericht Kaiserslautern, wenn im Kaufvertrag eindeutig stünde, das Auto sei ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/176641.vergangenheit-mietwagen.html

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