Krankheit des einen Ehegatten kein Nachteil des anderen

Unterhalt 1

u Die Krankheit des unterhaltsbedürftigen Ehegatten stellt keinen ehebedingten Nachteil dar. Das gilt auch dann, wenn eine psychische Erkrankung durch die Ehekrise und Trennung ausgelöst worden ist.

Darauf verweist der Nürnberger Fachanwalt für Familienrecht Martin Weispfenning unter Hinweis auf das kürzlich veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 30. Juni 2010, Az. XII ZR 9/09.

In dem Fall stritten die Parteien über die Befristung nachehelichen Krankheitsunterhalts. Die Parteien heirateten 1986. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Die Scheidung ist rechtskräftig seit dem 14. November 1997. Der unterhaltsverpflichtete Ehemann zahlte zuletzt insgesamt monatlich 899 Euro.

Der Kläger begehrte die Befristung des Unterhalts und beruft sich auf die seit 2008 geänderte Gesetzeslage sowie die Unbilligkeit einer weiteren Unterhaltspflicht. Die bekla...


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