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Urteil
Zweitwohnung
u Ein Student muss für sein Zimmer in einem Berliner Studentenheim – sofern Berlin sein Nebenwohnsitz ist – Zweitwohnungssteuer zahlen. Darauf hat die Stadt auch dann Anspruch, wenn der Student keine eigene Erstwohnung besitzt, sondern diese nur aus dem Kinderzimmer im Elternhaus besteht. (Bundesfinanzhof, Az. II R 5/08)
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