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Fehlende Flächenangabe

Mietvertrag

u Vor dem Abschluss des Mietvertrages erhielt eine Wohnungssuchende vom Makler nähere Angaben über die Wohnung. Dem lag eine Grundrissskizze bei, in der die Wohnungsfläche mit 76,45 Quadratmetern angegeben wurde. Der schriftliche Mietvertrag enthielt dazu keinerlei Angaben.

Einige Jahre später forderte die Mieterin zu viel gezahlte Miete zurück: Die Wohnung habe lediglich eine Wohnfläche von 53,25 Quadratmetern, wie nachträglich festgestellt wurde. Der Vermieter meinte jedoch, die Frau habe keinen Anspruch auf Rückzahlung, weil keine bestimmte Wohnfläche im Mietvertrag vereinbart worden sei. Nach einigem Streit vor Gericht kam der Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH)...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/176659.fehlende-flaechenangabe.html

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