Ehefrau geht leer aus
Heimkosten/Steuerentlastung
Im Urteilsfall hatten Ehegatten die Wohn-, Verpflegungs- und Betreuungskosten im Wohnstift in Höhe von rund 51 000 Euro geltend gemacht. Der Ehemann war in die Pflegestufe 1 eingeordnet. Die nicht pflegebedürftige Ehefrau war ihrem Ehemann ins...
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