Sorge um das Vaterswohl

Entscheidung zum Sorgerecht für uneheliche Kinder folgt einem Urteil auf europäischer Ebene

  • Regina Stötzel
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Erst 1998 trat das Gesetz in Kraft, das es unverheirateten Eltern ermöglichte, bei entsprechender Übereinkunft das Sorgerecht für ihr Kind zu teilen. Kamen die Eltern nicht überein, blieb das Sorgerecht allein bei der Mutter. Die Chancen eines Mannes, gegen deren Willen das Sorgerecht übertragen zu bekommen, waren gering. Dies hat das Bundesverfassungsgericht gestern als verfassungswidrig beurteilt.

Der Gesetzgeber greife unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, weil ihm die Mutter das Sorgerecht verweigern könne, »ohne dass ihm die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung am Maßstab des Kindeswohls eingeräumt ist«, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Als Begründung wird unter anderem angeführt, nach »Befragungen von Institutionen und Experten« sei davon auszugehen, dass »in nicht unbeträchtlicher Zahl Mütter allein deshalb ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigern, weil sie ihr angestammtes Sorgerecht nicht mit dem Vater ihres Kindes teilen wollen«.

Der Verein »Umstaendehalber«, der ledige Mütter vertritt, berichtet dagegen von zahlreichen Racheaktionen von Kindsvätern, denen der eigene Nachwuchs ...


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