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Vehikel Stasi

Tätigkeit für den einstigen DDR-Geheimdienst wird wohl ein Grund misstrauischer Überprüfung bleiben, so lange irgendein Selbstgerechter mit dem nötigen Einfluss den Hauch eines Vorteils darin erkennen kann. Nun womöglich bis ins Jahr 2019 – es spielt keine Rolle, dass ein dann 50-Jähriger zum Ende der DDR ein junger Mensch von 20 Jahren war, nach heutigem Strafrecht noch als Heranwachsender ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/176967.vehikel-stasi.html

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