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Tödliches Tabu
Die Armenier-Frage
Wer in der Türkei offen ausspricht, dass man 1915/16 einen Völkermord an den Armeniern begangen hat, dem nach vorsichtigen Schätzungen von Historikern zwischen 600 000 und 800 000 Menschen zum Opfer gefallen war, läuft – nach Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches – noch immer Gefahr, »wegen Verunglimpfung der türkischen Nation« strafrechtlich belangt zu werden. Einige türkische ...
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