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Wer schützt das Schutzgesetz?

50 Jahre Gesetz zur Jugendarbeit / Aktion der DGB-Jugend gegen schwarz-gelbe Lockerungspläne

Heute vor 50 Jahren wurde in der Bundesrepublik das erste Jugendarbeitsschutzgesetz verabschiedet. Die Gewerkschaften befürchten aktuell die Aushöhlung des Gesetzes – verstoßen wurde dagegen seit seinem Bestehen.

Verbot der Kinderarbeit, Verbot der Nacht- und Feiertagsarbeit sowie das Verbot der Akkord- und Fließbandarbeit für Jugendliche – Regelungen, die am 9. August 1960 erstmals in der Bundesrepublik vom Bundestag in ein Gesetz gegossen wurden. Heute feiert das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) seinen 50. Geburtstag und sieht sich seit jeher und auch aktuell wieder harten Angriffen von Politik...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/177027.wer-schuetzt-das-schutzgesetz.html

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