Wer zahlt für Reinigung, wenn's einem Kind im Taxi schlecht wird?

Haftung

Eine Gefährdungshaftung für Kinder gibt es nicht. Erbricht sich ein Kind in einem Taxi und verunreinigt dieses dadurch, haften die Eltern nur dann, wenn sie die Übelkeit ihres Kindes erkennen konnten und trotzdem nichts unternahmen, die Verunreinigung zu vermeiden.

Darauf verweist der Erlanger Fachanwalt für Verkehrsrecht Marcus Fischer unter Hinweis auf ein Urteil des Amtsgerichts (AG) München vom 1. Dezember 2009, Az. 155 C 16937/09, rechtskräftig.

Ein Ehepaar fuhr mit seiner 9-jährigen Tochter mit dem Taxi nach Hause. Kurz nach Fahrtantritt sagte die Mutter dem Taxifahrer, dass es der Tochter sehr schlecht ginge und der Fahrer anhalten solle. Noch bevor dieser das Fahrzeug zum Stehen bringen konnte, erbrach sich das Kind und verunreinigte Rückenlehne des Vordersitzes, Mittellehne und Gurtschloss.

Das Taxi musste gereinigt werden. Die Reinigungskosten betrugen 190 Euro. Während der Reinigung musste der Taxif...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.