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Bundesverfassungsgericht: Arbeitszimmer wieder steuerlich absetzbar

Werbungskosten

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am 29. Juli 2010 veröffentlichten Beschluss entschieden, dass die Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig ist. Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer müssen steuerlich umfangreicher absetzbar sein als derzeit geregelt.

Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurde in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzte häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten erstmals eingeschränkt. Eine Ausnahme vom grundsätzlich geregelten Verbot des Abzugs solcher Aufwendungen galt danach dann, wenn die betriebliche oder beruflic...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/177129.bundesverfassungsgericht-arbeitszimmer-wieder-steuerlich-absetzbar.html

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