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Wenn Dämmschutz über die Grenze ragt

Nachbarrecht

Steht das Haus auf der Grundstücksgrenze, dann kann es unter Umständen nicht gedämmt werden. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Denn ein Fassadenüberstand von rund 15 Zentimetern ist dem Nachbarn nicht zuzumuten. Erst wenige Bundesländer haben das Problem gesetzlich geregelt. Ist beim Nachbar aber ausreichend Platz auf dem Grundstück, sollte der Sanierungswillige versuchen, ein...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/177131.wenn-daemmschutz-ueber-die-grenze-ragt.html

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