Nachbarn müssen den Qualm leider hinnehmen

Raucher

In Mietwohnungen darf grundsätzlich geraucht werden, auch wenn sich Nachbarn durch den Zigarettenqualm gestört fühlen.

Als die Nachbarn eines Kettenrauchers durch dessen Qualm ständig belästigt wurden und keine Aussprache mit dem Qualmer half, minderten sie ihre Miete und forderten zugleich vom Vermieter, dem Verursacher Rauchverbot auf dessen Balkon zu erteilen und die Lüftung seiner Zimmer nur zu bestimmten festgesetzten Zeiten zu erlauben.

Es kam zum Streit vor dem Landgericht, das in seinem Urteil leider zu dem Schluss kam, dass die Belästigungen durch Zigarettenqualm von anderen Mietern hingenommen werden müssten. Vermieter hätten kein Recht, den Rauchern ihre Leidenschaft in deren Wohnung zu verbieten.

Auch andere Gerichte sehen das so: Raucher genießen innerhalb ihrer Wohnung fast alle Freiheiten. Sie haben nicht nur das Recht, innerhalb der Wohnung zu rauchen, sondern auch auf dem ...


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