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Mietkosten

Pflege

Bei einer älteren Frau stellten sich ein höherer Pflegebedarf sowie die Notwendigkeit vollstationärer Pflege heraus. Die Dame kündigte deshalb ihren Wohnungsmietvertrag. Die Kosten für die Pflege übernahm der Sozialhilfeträger. Er weigerte sich aber, noch die weiter anfallende Miete für die Wohnung der Klägerin bis zum Ablauf ihrer dreimonatigen Kündigungsfrist zu zahlen. Der Sozialhilfeträger war...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/177141.mietkosten.html

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