Dienst am Hindukusch auf Abruf

Hessische Polizei-Personalräte fordern Einspruchsmöglichkeit / Klage vorerst gescheitert

  • Hans-Gerd Öfinger, Wiesbaden
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Eine Klage gegen den Afghanistan-Einsatz hessischer Polizisten vor dem hessischen Verwaltungsgericht ist gescheitert. Grund ist ein »Formfehler«.

Mit der Einstellung des Verfahrens endete am Freitag der Rechtsstreit, den der Personalrat der hessischen Bereitschaftspolizei angestrengt hatte. Zuvor hatte sich das zuständige Polizeipräsidium seit Jahresbeginn zweimal über dessen Einwände gegen eine Abordnung hessischer Polizeibeamter nach Afghanistan hinweggesetzt. Stattdessen hatte die Behörde jeweils neue vorläufige Abordnungsverfügungen für den Einsatz ausgestellt.

Der Personalrat sah darin eine Missachtung seiner Mitbestimmungsrechte. So habe er im vergangenen Februar erst Tage nach dem Einsatzbeginn eines hessischen Polizisten in Afghanistan und rein zufällig von dem Vorgang erfahren, beklagte der Personalratsvorsitzende bei der hessischen Bereitschaftspolizei, Roland Kramer, in der Gerichtsverhandlung. Der Personalrat...


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