Besserer Schutz vor Pfändung durch P-Konto?

Überschuldung

Seit diesem Sommer haben Verbraucher einen Anspruch darauf, ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto, umzuwandeln. Im Falle einer Kontopfändung kann der Kontoinhaber damit über einen monatlichen Grundfreibetrag in Höhe von 985,15 Euro frei verfügen. Doch nicht für jeden ist ein P-Konto zweckmäßig.

Nicht allein der Staat sitzt auf einem Schuldenberg. Auch drei Millionen private Haushalte in Deutschland gelten als »überschuldet«. Überschuldung bedeutet, es besteht kaum Hoffnung darauf, die ausstehenden Kredite normal zu tilgen. Im Alltag bedeutet Überschuldung aber oft auch: Pfändung von Wertgegenständen und des Einkommens durch den Gerichtsvollzieher.

Zum Problem wird in dieser Lage dann auch das Girokonto. Es kann durch das Zugriffsrecht von Gläubigern nahezu blockiert werden. Schnell stecken überschuldete Verbraucher dann auch im Alltag in einer Schuldenfalle fest, aus der es kein Entrinnen zu geben scheint. Abhilfe soll nun das sogenannte P-Konto bringen.

Zum 1. Juli 2010 ist das neue Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft getreten. Seither hat jeder Verbraucher das Recht, sein Girokonto in ein »Pfändungsschutzkonto« – kurz P-Konto – umwandeln zu lassen. Durch ein P-Konto besteht automatisch Pfändung...


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