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Freistellungsaufträge bei Banken schärfer kontrolliert

Abgeltungssteuer

Anleger können ihrer Bank einen Freistellungsauftrag in Höhe von 801 Euro einreichen oder den Betrag auf mehrere Institute verteilen. Insoweit fällt keine Abgeltungsteuer an und die Kapitalerträge werden brutto ausgezahlt. Damit Sparer ihr Volumen nicht ungerechtfertigt durch Aufträge bei verschiedenen Instituten überschreiten, wird dieses Verfahren überwacht. Die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bache...

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