Mängel verschwiegen

Wohnungseigentum

In fast allen Wohnungen einer Wohnungseigentumsanlage waren Feuchtigkeitsschäden aufgetreten. Die Versammlung der Eigentümer fasste den Beschluss, die Schäden zu beheben und die Kosten umzulegen. Kurz darauf verkaufte einer der Eigentümer seine Wohnung, ohne Käufer K. auf den Mangel hinzuweisen. Als dieser von Miteigentümern über die Vorgänge informiert wurde, forderte er den Verkäufer auf, die Mauerschäden in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Ertappt, versprach dieser Besseru...


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