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Wer muss die Kosten dafür tragen?

Wechsel der Messgeräte

Der Vermieter verlangt die Zustimmung für eine Umstellung der Messgeräte, die den Wasser- und Wärmeverbrauch mit Funktechnik messen. Das wäre nicht das Problem, aber für die Geräte wird pro Monat Miete verlangt, für Warmwasserzähler 1,20 Euro, für Kaltwasserzähler 1,16 Euro und für sechs Heizkostenverteiler insgesamt 2,28 Euro. Ist das zulässig? Olaf J., Berlin Ob diese Forderung des Vermieters an...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/177659.wer-muss-die-kosten-dafuer-tragen.html

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