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Folgerichtig

Schritt für Schritt kippt das Bundesverfassungsgericht die Benachteiligungen homosexueller Lebenspartner. Vor zehn Monaten stärkte das Gericht in der Hinterbliebenenrente die Rechte verheirateter Schwuler und Lesben. Diese Linie setzt sich nun im Erbrecht fort. Bei rechtlicher Prüfung wird klar, dass die Schlechterstellung nur deshalb existiert, weil bei Einführung der Homo-Ehe 2001 noch nicht gle...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/177733.folgerichtig.html

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