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Als ob die Residenzpflicht noch gilt

Frau kommt vor Gericht, obwohl Rot-Rot die Lage der Flüchtlinge in Brandenburg verbesserte

Nachdem die Residenzpflicht in Brandenburg am 29. Juli gelockert wurde, sollte die Justiz alle noch laufenden Verfahren wegen Verstößen einstellen, fordert der Flüchtlingsrat Brandenburg. Anlass ist der Fall einer Kamerunerin. Ihr soll morgen der Prozess gemacht werden.

Obwohl sich Flüchtlinge, die in Brandenburg leben, seit Ende Juli 2010 im Bundesland frei bewegen und auch nach Berlin fahren dürfen, soll sich morgen um 10 Uhr die Asylbewerberin Magdaline E. vor dem Amtsgericht Cottbus verantworten. Ihr wird ein Verstoß gegen die Residenzpflicht vorgeworfen. Die 32-Jährige stammt aus Kamerun und lebt in einem Heim in Forst. Sie wurde im Juli 2009 von der Polizei...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/177775.als-ob-die-residenzpflicht-noch-gilt.html

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