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Recht auf Ausbildungsunterhalt bleibt

Studienabbruch

Eine 1988 geborene junge Frau begann nach dem Abitur, Finanz- und Wirtschaftsmathematik zu studieren. Nach zwei Semestern brach sie das Studium ab. Daraufhin zahlte der Vater keinen Ausbildungsunterhalt mehr. Zehn Monate lang bemühte sich die Ex-Studentin eifrig, aber erfolglos um einen Ausbildungsplatz bei einem Steuerberater oder im Bank- und Finanzdienstleistungsbereich. Den Vater verklagte sie...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/178131.recht-auf-ausbildungsunterhalt-bleibt.html

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