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Wird nun eine Flut von Anträgen kommen?

Verfassungsgerichtsurteil / Sorgerecht

Am 21. Juli 2010 entschied das Bundesverfassungsgericht unter dem Geschäftszeichen 1 BvR 420/09, dass der Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig sei. Der Ratgeber wird sich in Abständen weiterhin mit diesem Thema mit diesem Thema befassen.

Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die bisherige gesetzliche Regelung seit dem 1. Juli 1998, dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechtes, nach der Eltern eines nichtehelichen Kindes, unabhängig davon, ob sie zusammenleben, durch § 1626 a BGB die Möglichkeit eröffnet wurde, die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam auszuüben. Voraussetzung hierfür is...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/178133.wird-nun-eine-flut-von-antraegen-kommen.html

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