Arbeitsrecht

Urteile

• Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mehrmals hintereinander einen jährlichen Bonus zahlt und alle einschlägigen Äußerungen des Chefs in diese Richtung deuten, kann darin die Zusage liegen, auch künftig einen Bonus zu zahlen. Dass die Höhe dieser Zahlungen unterschiedlich ausfiel, steht dem nicht entgegen: Da ein Bonus typischerweise vom Betriebsergebnis und/oder von der persönlichen Leistung des Arbeitnehmers abhängt, ist es ganz normal, dass dessen Höhe schwankt. (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. April 2010, Az. 10 AZR 163/09)

• Gibt ein Textilunternehmen an die Angestellten jeden Monat 15 Essenmarken im Wert von 80 Cent aus, von denen sie täglich nur eine M...


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