Leiharbeit – Teil 1: Welche Rechtsgrundlagen bestehen?

Arbeitsverhältnis

Es vergeht kaum eine Woche, ohne dass in den Medien über seltsame Praktiken von Leiharbeitsfirmen an konkreten Beispielen berichtet wird. Zeitarbeitsverbände, Gewerkschaften, Parteien und die Bundesarbeitsministerin denken über Lösungen nach, um baldigst die verschiedenartigen Missbräuche in der Zeitarbeitsbranche zu verhindern. Kennzeichnend ist jedenfalls bis heute immer noch die geringe Bezahlung der Leiharbeitnehmer, vor allem gegenüber den Stammkräften der Entleihfirmen bei gleicher Arbeit und Qualifikation.

Hinzu kommt, dass zunehmend Stammkräfte durch Leiharbeitnehmer verdrängt werden und dass Mitarbeiter entlassen werden, um wieder von einer flugs gegründeten firmeneigenen Zeitarbeitsfirma eingestellt und, nun als ehemalige Stammkräfte, »zurückgeliehen« werden.

Diese Praxis, die formell einschlägigen Gesetzen nicht widerspricht, ruft bei Betroffenen oft Hilflosigkeit angesichts fehlender Alternativen hervor, hat aber doch die politisch Verantwortlichen in Bewegung gesetzt. Noch sind sich die Sozialpartner untereinander nicht einig, gleichwohl bahnen sich Lösungen an.

Nachfolgend eine kurze Erörterung des eigentlichen Anliegens der Leiharbeit und zur gegenwärtigen Rechtslage, sodann Bemerkungen zu den aktuellen Problemen:

Zunächst etwas zu den üblichen Begriffen, um Missverständnisse zu vermeiden: »Arbeitnehmerüberlassung«, »Leiharbeitnehmer«, »Leiharbeitsverhältnis« und »Verleiher« sind die Begriffe des Gesetzgebers. In der Branche selb...


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