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Grillpartys auf Balkon und Terrasse

Sommerproblem

In der Sommerzeit gibt es immer wieder Streit zwischen Mietern, wenn laute und qualmende Grillpartys auf Balkons oder dicht am Haus auf der Terrasse veranstaltet werden. Eine gesetzliche Bestimmung für richtiges Verhalten gibt es nicht. Meistens wird das in der Hausordnung geregelt.

Aber wenn der Streit eskaliert und es zur Klage kommt, sind die Richter gefragt. Und diese entscheiden sehr unterschiedlich, weil immer der Einzelfall zählt. Ein Berliner Amtsgericht urteilte, dass gegen Grillen nichts einzuwenden sei, wenn keine Schäden verursacht und die Nachbarn nicht unzumutbar belästigt würden. Ein anderer Richter meinte, dass gegen eine Grilldauer von sechs Stunden im Jahr n...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/178141.grillpartys-auf-balkon-und-terrasse.html

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