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Damit Angehörige Angelegenheiten des Kranken regeln können

Vorsorgevollmacht

Bei dem Stichwort »Vorsorge« denken viele zuerst an Lebens- oder Rentenversicherungen, damit das Einkommen auch im Alter gesichert bleibt. Kaum jemand macht sich Gedanken darüber, was passiert, wenn man durch einen schweren Unfall oder eine unvorhergesehene Erkrankung in die Lage kommt, persönliche Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können, geben die Notarkammern zu bedenken.

Betroffene können dann nur auf den Beistand von Angehörigen hoffen. Muss jedoch eine rechtsverbindliche Erklärung oder Entscheidung für den Betreuungsbedürftigen abgegeben werden, sind weder der Ehe- oder Lebenspartner, noch die Kinder oder nahe Verwandte automatisch bevollmächtigt. Sie können den Betroffenen nicht gesetzlich vertreten. Für solche Fälle bestellt das Vormundschaftsgericht einen Bet...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/178147.damit-angehoerige-angelegenheiten-des-kranken-regeln-koennen.html

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