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Spät. Zu spät?

Besser spät als gar nicht, könnte man sagen. Wenn in Kürze ein Gesetz in Kraft träte, das uns vor gefährlichen Gewalttätern schützen kann, die aus »Sicherungsverwahrung« entlassen wurden oder noch werden müssten. Denn deren nachträgliche unbefristete Inhaftierung in Strafanstalten bezeichneten europäische Richter im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht als menschenrechtswidrig.Das Straßburger Urteil war absehbar. Denn »Sicherungsverwahrung« hierzulande unterscheidet sich meist kaum von Strafh...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/178369.spaet-zu-spaet.html

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