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Kein Geld für Rohrbruch

Wohngebäudeversicherung

Nach Starkregen lief die Dachrinne eines Einfamilienhauses über, ein Regenabflussrohr war gebrochen. Der Grundstückseigentümer meldete den Schaden seiner Gebäudeversicherung. Er verlangte vom Versicherer die Übernahme der Kosten für die Rohrinspektion und die Reparatur. Dieser Schaden sei vom Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung nicht erfasst, teilte der Versicherer mit. Das Landgericht...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/178621.kein-geld-fuer-rohrbruch.html

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