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Steuervorteile für Homo-Ehepaare

Bundesverfassungsgerichtsurteil

Gleichgeschlechtliche Paare sind Ehegatten nach dem BGB nahezu gleichgestellt. Sie erhalten Unterhalt und Versorgung wie Eheleute, dürfen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und haben bei Tod oder Trennung dieselben Rechte. Doch wenn es um die Steuern geht, trennten sich bislang die Welten. Durch einige aktuelle Gesetzesänderungen verbessert sich die Lage deutlich. Das Bundesverfassungsge...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/178629.steuervorteile-fuer-homo-ehepaare.html

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