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Sperrmüll gehört in die Sammelstellen

Betriebskosten

Mieter und Vermieter stritten um die Berechtigung einer Kostenumlage für die Entsorgung von Sperrmüll, den Unbekannte auf dem Grundstück des Mietshauses abgelegt hatten. Mit Recht waren die Mieter darüber empört, dass sie für etwas bezahlen sollen, was andere verursacht haben. Darüber hinaus beanstandeten sie auch, dass die Müllcontainer am Haus zu groß seien, wodurch ebenfalls unnötige Kosten entstünden, die sie als Betriebskosten tragen sollen.

Dieser Streit kam vor das Amtsgericht, weil der Vermieter auf die volle Kostenumlage klagte. Der Richter entschied, dass die Mieter die Kosten für die Sperrmüllbeseitigung zu übernehmen hätten, aber er schränkte zugleich ein, dass dies nur dann der Fall sein könne, wenn es unmöglich sei, so wie hier, den Verursacher zu finden. Vermieter müssten nachweisen, welche zumutbaren Anstrengungen sie unter...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/178639.sperrmuell-gehoert-in-die-sammelstellen.html

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