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Wenn Schüler an der Haltestelle schubsen

Haftung

u Das Landgericht Coburg hat die Klage des Haftpflichtversicherers eines Busunternehmens gegen einen Schüler wegen Schubsens beim Aussteigen aus einem Schulbus, bei dem eine Schülerin verletzt wurde, abgewiesen. Dem beklagten Schüler gelang der Nachweis, dass er selbst gestoßen wurde, bevor er auf die letztlich Geschädigte fiel.Darauf verweist der Kieler Rechtsanwalt Jens Klarmann unter Hinweis au...

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