Hausverbot statt Kündigung

Rechtsprechung

Wann er Besuch empfängt und von wem, ist normalerweise einzig und allein Angelegenheit des Mieters. Eigentümer oder Verwalter dürfen in dieser Hinsicht keine Vorschriften machen.

Anders sieht es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS aber aus, wenn der Besucher eines Mieters sich im Haus als gefährlicher Störenfried erweist. Dann kann selbst einem nahen Verwandten Hausverbot durch den Vermieter erteilt werden.

So wurde eine Mieterin regelmäßig von ihrem 28-jährigen Enkel besucht. Doch dieser erwies sich als rechter Rüpel. Eines Tages kam er sturzbetrunk...


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