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Lebensversicherung dafür nicht kündigen

ProzesskostenhilfeProzesskostenhilfe

Bleibt der Rückkaufswert einer Lebensversicherung zur Altersvorsorge um mehr als 15 Prozent hinter den eingezahlten Beiträgen zurück, ist die Kündigung unzumutbar, um mit dem Rückkaufswert einen Prozess zu finanzieren. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az. 10 Ta 2433/09) entschieden. In dem verhandelten Fall wollte ein Mann gegen seine Kündigung klagen und beantragte Prozesskost...

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