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  • Thema: Tag der Erinnerung und Mahnung

Trotz Schikane nicht getrennt

Opfer der »Nürnberger Gesetze« erinnern sich

Auf die Beschlüsse des faschistischen Reichstages folgten am 14. November 1935 Verordnungen. Beamte des Reichsinnenministeriums hatten darin Kriterien für die Sortierung von »Volljuden« und »jüdischen Mischlingen« getroffen. Hans Maria Globke und sein Vorgesetzter Wilhelm Stuckart, beide Juristen, kommentierten 1936 die »deutsche Rassengesetzgebung«. Sie schufen damit eine Anleitung für die NS-Beamten. Was sie unmittelbar bewirkten, davon zeugen diese Texte.

Luise G., Fotografin in Berlin, lernte Anfang 1934 Gerhard Gebel kennen. Mit ihm verlobte sie sich. Beide beabsichtigten, zu heiraten. »Gemeinsam gingen wir nach dem Standesamt in Berlin Moabit und gaben unser Aufgebot ab. Dort wurde ich nach der Rassenzugehörigkeit gefragt. Ich habe dieses dort ordnungsgemäß angegeben. Kurze Zeit später erhielt mein Verlobter ein Schreiben, woraus hervorging, dass es nicht geht, dass ich als nichtarische Person ihn heiraten darf. Dies war im Juli 1935, die Nürnberger Gesetze waren noch nicht einmal in Kraft. Dagegen erhoben wir Einspruch, jedoch immer vergebens. Nachdem dann das ›Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre‹ in Kraft war, stellten wir unseren Antrag wieder. Im März 1936 bekamen wir erneut die Mitteilung der Ablehnung. Da wir keine Ruhe gaben, erhielt ich am 14.9.36 eine Aufforderung zur ärztlichen Untersuchung beim Städt. Gesundheitsamt Mitte. Dort muss...


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