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LINKE steuert Karlsruhe an

Ramelow schickt sich nicht in Beobachtung durch Verfassungsschutz

Die LINKE wird gegen ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz weiter gerichtlich vorgehen. Nächste Instanz ist das Bundesverfassungsgericht.

Berlin (ND). Im Juli hatte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bereits die Wogen hochschlagen lassen – die Beobachtung des Linkspolitikers Bodo Ramelow war darin als rechtmäßig bezeichnet worden. In der Begründung war festgestellt worden, dass dem Fraktionschef der Linkspartei im Thüringer Landtag selbst keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen vorzuwerfen seien. Die B...

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