Aus wenig Geld das Beste machen - Teil 10 - Sparen auf Raten

So schützen Sie sich gegen schlechte Bankberatung

  • Lesedauer: 8 Min.
»Banksparpläne sind für sicherheitsbedürftige Sparer eigentlich ideal«, lobt ein unabhängiger Warentester. Die Betonung liegt auf »eigentlich«, denn es gibt nur wenige Angebote von Banken und Sparkassen, die rundum überzeugen. Viele Sparverträge verwirren Kunden mit komplizierten Klauseln oder speisen sie am Ende mit Minizinsen ab. Helfen könnte eine gute Beratung durch die Bank.
Sparpläne können eine richtige Wahl sein. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie über mehrere Jahre lang regelmäßig Geld zurücklegen wollen. Beispielsweise, weil Sie eine größere Anschaffung planen, Möbel kaufen oder ein Auto erwerben wollen. In einen klassischen Banksparplan zahlt der Kunde monatlich eine feste Summe ein, die für eine bestimmte Zeit festgelegt ist. Am Ende der vereinbarten Laufzeit gibt es von der Bank zusätzlich zur angesparten Summe und den bis dahin angesammelten Zinsen noch einen Bonus obendrauf.

Zahlreiche Banken und Sparkassen bieten solche Ratensparprodukte an. Wie bei anderen Geldanlagen auch, werden sie von den Finanzdienstleistern mit verheißungsvollen Werbenamen geschmückt: »Plus XXL«, »Bonus 50« oder »Extra-Sparen«. Verbraucherschützer Arno Gottschalk empfiehlt, sich von der Reklame nicht blenden zu lassen. »Die Frage ist, welche effektive Verzinsung – sprich: Rendite – ergibt sich aus dieser Kombination von Grundverzinsung und Bonus wirklich?«

In Werbeprospekten finden sich dazu häufig keine genauen Angaben, stattdessen enthalten sie vage Versprechungen wie »So schnell können Sie ein kleines Vermögen aufbauen«. Gottschalk: »Da der Staat beide Augen zudrückt, ist die irreführende Masche gang und gäbe.«

Statt eines »kleinen Vermögens« kann am Ende des Vertrages nur eine karge Rendite herausspringen, selbst bei langen Laufzeiten. So kann sich ein 50-Prozent-Bonus nur auf den Zins beziehen, der dadurch z. B. von ein auf lediglich 1,5 Prozent steigt. Fragen Sie also bei der Bank nach! Fragen Sie auch, ob Sie verlustfrei vorzeitig kündigen oder die Raten verändern dürfen.

Sparen mit Zertifikat?

Banken und Sparkassen verkaufen ebenfalls variabel verzinste Sparpläne mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Angesichts der aktuell niedrigen Zinssätze könnten solche Verträge besser abschneiden als solche mit Festverzinsung. Doch niemand kann in die Zukunft schauen und künftige Zinssätze voraussehen. Variable Verzinsung ist insofern immer ein wenig spekulativ.

Außerdem bieten Banken verstärkt Sparpläne für den Kauf von Investmentfondsanteilen an. Auch Zertifikate können als Sparplan erworben werden. Beide Varianten sind grundsätzlich riskant.

In jedem Fall sollte ein Vertragsabschluss wohl überlegt sein. So gibt es aus vielen Sparplänen keinen geordneten Rückzug mehr: Wenn Sie sich entgegen ursprünglicher Planung zum vorzeitigen Abbruch entschließen, werden Sie mit einem hohen Renditeabschlag bestraft. So erhalten Sie auf den angesparten Betrag nur eine Mini-Mini-Verzinsung, die bestenfalls noch dem niedrigen Sparbuchniveau entspricht.

In der Praxis ist ein Vergleich der verschiedenen Angebote der Banken wegen der unterschiedlichen Bonussysteme schwierig. Lassen Sie sich von jeder befragten Bank genau ausrechnen, wie viel Geld sie am Ende auszahlen würde. Um bei variablem Zins vergleichen zu können, unterstellen Sie einfach, dass es beim jetzigen Zinssatz bleibt.

Aktuelle Testergebnisse liegen uns nicht vor. In der Vergangenheit schnitten sogenannte Autobanken gut ab. Autobanken sind Kreditinstitute, die von VW, Daimler und anderen Automobilkonzernen gegründet wurden, um Autokäufern eine günstige Finanzierung anzubieten. Dazu benötigen sie Spareinlagen.

Tipp: Eine Recherche im Internet ergibt, dass einige Autobanken immer noch vergleichsweise attraktiv für Sparer sind.

Nett beraten, Geld futsch

»Gewitzte Verbraucher vergleichen die Angebote von mehreren Banken, Sparkassen und Finanzdienstleistern!« Diesen Hinweis einer Expertin finden Sie auch in nahezu jeder Folge unserer Serie »Aus wenig Geld das Beste machen«. Und er gilt selbstverständlich auch für das Ratensparen. Aber diese quasi goldene Regel schützt nicht immer vor Schaden.

Manchmal endet ein nettes Beratungsgespräch dann vor Gericht. Dort bekam beispielsweise eine Klägerin Recht, die Fondsanteile für 15 000 Euro gekauft hatte. Angeblich sei die Anlage sicher, hatte ihr der nette Berater einer großen Bank versprochen. Am Ende waren von 15 000 nur noch 5000 Euro übrig. In einem zweiten Fall soll ein Berater einer 89-jährigen Rentnerin eine langfristige Sparanlage angedreht haben, die sich erst nach zwölf Jahren ausgezahlt hätte. Dann wäre die Dame 101 Jahre alt gewesen.

Ein anderer Anleger hatte mit einer sechsstelligen Summe sogenannte Wandelanleihen erworben. Solche festverzinslichen Wertpapiere werden am Ende der Laufzeit in Aktien »gewandelt«. Auch diese Geschichte endete mit satten Verlusten und einer Klage wegen Beratungsmängel. Das Gericht entschied zu Gunsten des Klägers. Begründung: Der Bankberater habe seinen Kunden weder über die Eigenheiten der Geldanlage genügend aufgeklärt, noch habe er sie über deren Risiken informiert.

Diese und viele andere Beispiele zeigen: Bankkunden müssen nicht jeden Verlust klaglos hinnehmen! Verkäufer und Bank haften nämlich, wenn sie falsch oder unvollständig über eine Geldanlage informiert haben. Allerdings können Sie den Finanzdienstleister nicht generell für Verluste oder enttäuschende Renditen verantwortlich machen. So kann ein Berater durchaus eine Aktie als gewinnträchtig empfehlen, ohne dass er dafür haften muss, wenn der Kurs sinkt. Voraussetzung ist, dass er seinen Kunden über die grundsätzlichen Risiken einer Aktienanlage informierte.

Das Profil muss stimmen

Vor Vertragsabschluss muss der Anlageberater grundsätzlich das Profil seines Gegenübers bestimmen. Es sollte der gewünschte Anlagezeitraum festgelegt, Anlageziel sowie die persönliche Risikobereitschaft ausgelotet werden. Außerdem muss dem Kunden das Produkt, das ihm empfohlen wird, genau erklärt werden. So muss der Bankverkäufer vor allem über Risiken aufklären. Leider wird nicht immer so verfahren, wie ND-Leser oftmals mitteilen.

Letztlich muss das Anlageprodukt zum Kundenprofil passen. Beispielsweise darf es nicht passieren, dass einer risikoscheuen Rentnerin riskante Aktien verkauft werden. Unterm Strich müssen so Angebot und Nachfrage übereinstimmen. So will es der Gesetzgeber.

Die Bank schuldet dem Anleger also eine sowohl anlagegerechte als auch anlegergerechte Beratung. »Die Beratung muss sowohl der konkreten Kapitalanlage, über die die Bank berät, als auch dem Anleger, den die Bank berät, gerecht werden«, bringt es Rechtsanwalt Roland Blachowski auf den Punkt. Dabei seien auch der Kenntnisstand des Kunden und seine persönlichen Erfahrungen mit vergleichbaren Geldanlagen zu berücksichtigen. Außerdem sind seine Anlageziele und seine Risikobereitschaft wichtig.

Tipp: Sagen Sie klar und deutlich, wenn Sie keinerlei Verlustrisiko Ihres Ersparten akzeptieren!

Ist das Kundenprofil später nicht mit dem empfohlenen Anlageprodukt zu vereinbaren, besteht in der Regel ein Haftungsanspruch gegen die Bank. Das Problem: Anleger müssen die Falschberatung belegen können. Bei einem mangelhaften Verkaufsprospekt ist das einfach. Schwieriger wird es, wenn zum Beispiel ein Vermittler nur unzureichend über negative Details oder über die Risiken einer Anlage aufgeklärt hatte.

Bankkunden haben nur dann eine reelle Chance auf Schadensersatz, wenn das Gespräch inhaltlich dokumentiert wurde. Das war jedoch bis vor kurzem nicht die Regel. Doch seit 1. Januar 2010 müssen Banken jedes umfassende Beratungsgespräch protokollieren! Das Protokoll muss dem Sparer – inklusive Unterschrift des Beraters – übergeben werden. Das sollte geschehen, bevor der Kunde selbst irgendeinen Vertrag unterschreibt.

Die Idee des Gesetzgebers: Wird dem Verbraucher ein Produkt verkauft, das weder seinem Wunsch noch seinem Risikoprofil entspricht, kann er dank des Protokolls Schadenersatzansprüche wegen Fehlberatung leichter durchsetzen. Und, der Kunde kann sich zu Hause noch einmal in aller Ruhe durchlesen, was ihm alles erzählt wurde.

Die Praxis sieht oft anders aus. So werden Protokolle schlampig ausgeführt oder von leichtsinnigen Kunden ungelesen zwischen Tür und Angel abgezeichnet. Bei späteren Streitigkeiten stehen verprellte Sparer dann schnell auf verlorenem Posten.

Tipp: Nehmen Sie das Protokoll ernst und korrigieren es bei Ungereimtheiten.

Wollen Sie bei besonders wichtigen Geldanlagen auf Nummer sicher gehen, nehmen Sie zum Beratungsgespräch einen Zeugen mit. Auch die Verbraucherzentralen bieten – gegen Gebühr – eine Finanzberatung an.

Wenn Sie sich im Streitfall nicht direkt mit Bank oder Sparkasse einigen können, wenden Sie sich an einen Ombudsmann, einen Schlichter. In mehreren tausend Fällen kann so jedes Jahr ein teures Gerichtsverfahren vermieden werden (siehe Serie Teil 8 vom 1. September 2010).

Zurück zum Ratensparen, wenn Sie größere Beträge sicher anlegen wollen, so die Stiftung Warentest, ist ein Sparplan »nur zweite Wahl«, denn für mehrjährige Einmalanlagen bekommen Sie bei vielen Banken und Sparkassen etwas höhere Zinsen. Wollen Sie kurzfristig und flexibel Geld anlegen, fahren Sie mit einem Tagesgeldkonto besser. Und für Menschen, die gerne regelmäßig Monat für Monat Geld sparen, gibt es durchaus Alternativen zum Ratensparen, beispielsweise die (riskantere) Anlage in einen Fonds oder hoch verzinste Bausparverträge. Letztere sind allerdings ein wenig aus der Mode gekommen. Mehr dazu in der nächsten Folge unserer Finanz-Serie.

HERMANNUS PFEIFFER

Aufklärung über Provisionen für Geldanlage

Auch bei älteren Fällen besteht eine Chance auf Schadenersatz von der Bank, wenn Kunden nicht über Provisionen für Kreditinstitute informiert wurden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über die Klage eines Kunden zu entscheiden, der auf Empfehlung einer Sparkasse 1997 und 1998 mehrere Fondsbeteiligungen erworben hatte. Er forderte Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Beratende Banken empfehlen häufig Fondsanteile oder andere Geldanlagen nur, weil sie dafür eine Provision bekommen (auch Rückvergütung genannt). Da dies einer objektiven und neutralen Beratung widerspricht, müssen Kreditinstitute ihren Kunden diesen Interessenkonflikt offenbaren. Diese Pflicht habe er schon in zwei Urteilen 1989 und 1990 eindeutig festgestellt, erklärte nun der BGH im aktuellen Fall. Wenn das unterbleibe, liege eine schuldhafte Pflichtverletzung der beratenden Bank vor.

Beschluss des BGH vom 29. Juni 2010, Az. XI ZR 308/09

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