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Für Steuerrückstände aufkommen?

Grundstückskauf

Alle, die planen, ein bebautes Grundstück zu kaufen, sollten vor der Beurkundung bei der Gemeinde nachfragen, ob der ehemalige Besitzer die Grundsteuer für das Grundstück bezahlt hat. Hat er das nicht, muss der neue Besitzer für die Rückstände aufkommen. Sind Rückstände vorhanden, sollte der Käufer darauf bestehen, dass der Besitzer diese noch vor der Beurkundung bezahlt und die Zahlung mit einer ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/179607.fuer-steuerrueckstaende-aufkommen.html

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