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Rechnungen: statt Überweisungen Bargeld

Handwerk

Eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen kann nicht gewährt werden, wenn die Zahlung in bar erfolgte. Nach Auskunft der LBS ist es zwingend erforderlich, dass der Auftraggeber die Summe auf dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Weg begleicht, nämlich durch Überweisung. Nur so ist die Gefahr der Schwarzarbeit wirksam einzudämmen. (Bundesfinanzhof, Az. VI R 14/08) Ein Hausbesitzer hat...

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