Wenn ein Geselle als Ungelernter jobbt

Berufsunfähigkeit

Ein Tischlergeselle verkraftete den Staub nicht, der bei dieser Arbeit anfällt und erkrankte an Asthma. Deshalb musste er seinen Beruf als Tischler 2001 aufgeben. Danach bezog er drei Jahre lang Leistungen von seiner Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Diese überprüfte 2004 ihre Leistungspflicht. Der ehemalige Schreiner gab an, er helfe derzeit in einem Gartencenter als Außendienstmitarbeiter aus.

Daraufhin stellte der Versicherer seine Zahlungen ein. Der Versicherte protestierte: Sein derzeitiger Job sei nicht mit dem eines Tischlergesellen vergleichbar, also müsse der Versicherer weiterzahlen. ...


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