Schlüssige Angebote

BGH-Urteile in Kürze

Wenn in einem Mietvertrag keine Wohnungsgröße genannt worden ist, dann sind Angaben zu dieser Wohnung in einer Zeitungsanzeige und in einer übergebenen Grundrissskizze für den Vermieter als »konkludentes (schlüssiges) Angebot« bindend. Der Mieter kann sich bei evtl. Streit über Flächenabweichungen mit Erfolg auf die vorvertraglichen Angaben berufen (Az. VIII ZR 244/08).

Wird ein Einfamilienhaus mit Garten vermietet, zählt bei der Berechnung der Wohnfläche d...


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