Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Nicht übersehen: »Mehr als« zehn Prozent

Wohnfläche /Mieterhöhung

Der Begriff »mehr als zehn Prozent« spielt in der Rechtsprechung eine große Rolle, wenn es um die Wohnfläche und darauf basierender Mieterhöhung bzw. Betriebskostenzahlung geht. Mieter sollten dies nicht übersehen.

Wer einen Mietvertrag abgeschlossen hat, in dem die angegebene Wohnfläche die tatsächliche um »mehr als« zehn Prozent (also ab elf Prozent) übersteigt, der kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes davon ausgehen, dass seine Wohnung wegen der ab elf Prozent zu viel angerechneten Fläche mangelhaft ist. Die Folge davon: Der Mieter kann die auf der falschen Größenangabe basierende zu viel gezahl...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/179623.nicht-uebersehen-mehr-als-zehn-prozent.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.