»Wilde Werbung« an Fremdautos bestraft

Autoankauf

Wer an fremden Fahrzeugen mit Visitenkarten für einen Autoankauf wirbt, muss mit einem gehörigen Bußgeld rechnen. So urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Danach musste ein Autohändler 200 Euro Strafe zahlen, weil er ohne Genehmigung der Stadt seine Visitenkarten auf Parkplätzen hinter Scheibenwischern anbrachte. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass das Anbringen von Werbung auf öffentlichen Parkplätzen nur dem gewerblichen Zwec...


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