Reisebüro muss Änderung der Abflugzeiten dem Fluggast mitteilen

Reiserecht

Der Kläger hatte schon einige Monate vor seinem eigentlichen Reiseantritt bei einem Reisebüro einen Flug ins Ausland gebucht. Als er am Tag des Abflugs auf dem Flughafen eintraf, musste er jedoch feststellen, dass sein gebuchter Flug von ursprünglich 12.30 Uhr auf 11.10 Uhr vorverlegt worden war. Demzufolge kam er zu spät. Das Flugzeug war schon weg. Der Urlauber verklagte daraufhin das Reisebüro auf Schadenersatz.

Das Amtsgericht Hamburg-Altona gab dem klagenden Fluggast Recht, weil das Reisebüro ihn nicht über die geänderte Abflugzeiten informiert hatte, obwohl es Kenntnis von diesen Änderungen hatte. Das Gericht verwies...


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