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Schadenersatz wegen Beleidigung

Sportrecht

Es kommt vor, dass während einer Sportveranstaltung Zuschauer die Fußballspieler der gegnerischen Mannschaft beleidigen. Wenn allerdings danach der eigene Verein dafür eine Strafe zahlen muss, so kann er das Geld von dem Rüpel zurückverlangen. Gerechtfertigt ist die Beleidigung auch dann nicht, wenn die Gegenspieler das Verhalten provoziert haben.

Im vorliegenden Fall hat ein Sportverein sein Stadion für das Fußballspiel von zwei Jugendmannschaften kostenlos zur Verfügung gestellt. Während des Spiels beleidigte der Vater eines Spielers Mitglieder der gegnerischen Mannschaft. Belegt ist die Äußerung »Fick deinen Esel«. Für diese Beleidigung wurde der Sportverein durch das Verbandssportgericht zur Zahlung einer Strafe von 400 Euro verurteilt....

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/180099.schadenersatz-wegen-beleidigung.html

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