Zinsen vom Fiskus lohnen

Steuererstattung

Bis 1999 konnten Zinsen auf Steuernachzahlungen als Sonderausgaben abgezogen werden. Nachdem diese Regelung ersatzlos entfallen war, mussten die Erstattungszinsen aber nach wie vor versteuert werden.

Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung jetzt geändert, indem Zinsen für Einkommensteuererstattungen nicht mehr erfasst werden (Az. VIII R 33/07). Die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart weist darauf hin, dass sich dieser günstige Beschluss in allen offenen Fällen nutzen lässt.

Der Zinssatz des Fiskus beläuft sich auf ein halbes Prozent pro vollem Monat und somit sechs Prozent im Jahr. Der Zeitraum beginnt 15 Mona...


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