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Eigenleistungen des Mieters müssen außen vor bleiben

Mieterhöhung

Ein langjähriger Hamburger Mieter ließ in seine Wohnung schon vor längerer Zeit auf eigene Kosten ein Bad und eine Etagenheizung einbauen.

2008 forderte der Vermieter von ihm, einer Erhöhung der Nettomiete von 450 auf 539 Euro monatlich zuzustimmen. Das Mieterhöhungsverlangen stütze er auf den Mietspiegel der Stadt Hamburg – und zwar auf die ortsübliche Miethöhe für Wohnungen in normaler Wohnlage und einer Ausstattung mit Bad und Sammelheizung. Bei drei vorangegangenen Mieterhöhungen seit 1992 hatte sich der Vermieter folgerich...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/180111.eigenleistungen-des-mieters-muessen-aussen-vor-bleiben.html

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