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Vermieter kann die Aufnahme nicht verbieten

Lebensgefährtin

Der Mieter eines Hauses wollte seine Lebensgefährtin und deren zwei Kinder bei sich aufnehmen. Beim Vermieter kündigte er den bevorstehenden Einzug an. Doch der verweigerte die Zustimmung mit dem Argument, im Mietvertrag sei nur eine Person für die Wohnung vorgesehen. Außerdem solle das Haus verkauft werden.

Das alles akzeptierte der Mieter nicht und zog vor Gericht. Beim Amtsgericht Ludwigsburg bekam er Recht. Mieter dürften grundsätzlich ihre Lebensgefährten in die Wohnung oder auch in ein Haus aufnehmen, um einen gemeinsamen Haushalt zu führen, so der Amtsrichter. Dass der Vermieter beabsichtige, irgendwann einmal das Haus zu verkaufen, spreche nicht dagegen. Das sei kein wichtiger Grund, der es re...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/180113.vermieter-kann-die-aufnahme-nicht-verbieten.html

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