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Beratung

Pflege

Nach schwerem Sturz und wochenlangem Krankenhausaufenthalt kommt der Großvater wieder nach Hause. Doch ist seine Frau nun mit der Pflege überfordert? Kinder und Enkel können nur begrenzt helfen. Die Familie kann eine Pflegeberatung nutzen. Laut § 37 Sozialgesetzbuch XI hat jeder darauf Anspruch. Dort erhält sie Auskunft, welche Ansprüche an die Pflegekasse oder das Sozialamt bestehen, welche Einri...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/180117.beratung.html

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